Rogatio!

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Dieses Verzeichnis muss nach Artikel 30 Absatz 5 DSGVO nicht geführt werden, weil weniger als 250 Beschäftigte die Daten verarbeiten und keine Daten der aufgezählten Kategorien verwendet werden.

Datenschutz-Folgeabschätzung

Keine der in Artikel 35 Absatz 1 DSGVO aufgeführten Kriterien findet hier Anwendung. Auch die Kriterien nach Absatz 3 treffen in diesem Fall nicht zu. Es ist nicht von einem hohen Risiko für die Betroffenen auszugehen.

Cookies werden nur zur Speicherung der Anmeldung (Session) gesetzt und genutzt. Es findet kein Tracking statt.